AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma IMMOBILIEN nach MAASS



§ 1 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers IMMOBILIEN nach MAASS sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet. Dem Makler MAASS Immobilien die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.


§ 2 Angebote

Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Eigentümers. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen, unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.


§ 3 Doppeltätigkeit

Der Makler IMMOBILIEN nach MAASS darf sowohl für den Verkäufer, als auch für den Käufer tätig werden.


§ 4 Eigentümerangaben

DerMakler IMMOBILIEN nach MAASS weist darauf hin dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Eigentümer bzw. von einem vom Eigentümer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler MAASS Immobilien, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.


§ 5 Provision

Der Provisionsanspruch des Maklers IMMOBILIEN nach MAASS entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Kaufvertrages. Die Provision ist verdient und und fällig sobald der Kaufvertrag zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Sowohl die Höhe der Provision, als auch die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Provisionssatz vereinbart ist.


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