ENERGIEAUSWEISPFLICHT
ab dem 1.5.2021 wird ein neuer Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) den bisherigen EnEV Ausweis benötigt.
Nun ist es komplizierter.
bis zu 15.000 € drohen dem Verkäufer/ Vermieter, wenn keine unaufgeforderte Vorlage bei Besichtigung erfolgt.
Für den neuen GEG Energieausweis verlangt das Gesetz von Ihnen und von uns wesentlich mehr Angaben. Sie müssen zu Verbrauchsdaten Kopien der Abrechnungen bereitstellen und auch Fotos und Dokumente bereitstellen, um eine detaillierte Prüfung des energetischen Zustands der Immobilie zu ermöglichen - darunter das Typenschild der Heizungsanlage oder auch eine korrekte Wohnflächenberechnung. Wir prüfen die bereitgestellten Informationen auf Richtigkeit und Vollständigkeit damit der CO2-Verbrauch der Immobilie ermittelt werden kann. Auch der neue GEG Energieausweis wird wieder 10 Jahre gültig sein.
Bußgeldstaffelung
bis 5000 € drohen dem Aussteller , wenn keine oder eine falsche Registriernummer vorliegt
bis 15.000 € drohen dem Auftraggeber, wenn Energiekennwerte in Anzeigen nicht angegeben werden.
bis 15.000 € drohen dem Verkäufer/ Vermieter wenn keine unaufgeforderte Vorlage bei Besichtigung erfolgt.
Sollten Sie nicht alle notwendigen Unterlagen vorliegen haben, bieten wir Ihnen diese Dienstleistung bei Wohnimmobilien ( 1-6) WE
Verbrauchsausweis zu einem Preis von 100 €
Bedarfsausweis zu einem Preis von 150 € zzgl. 19% MwST. an.
( Dieser Kostenbeitrag entfällt bei der Erteilung eines Verkaufsauftrages)